Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine freiwillige Versicherung, die sogar von Verbraucherverbänden, Versicherungsratgebern und der Stiftung Warentest als grundlegende Versicherung erachtet wird.

Vor allem Selbstständige, die nicht in die gesetzlichen Rentenkasse einzahlen, sollten sich unbedingt durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schützen.

 

nach obenDer Staat hat die gesetzliche Absicherung eingeschränkt

Seit dem 01.01.2001 besteht kein gesetzlicher BU-Schutz mehr für alle ab dem Jahrgang 1961 Geborenen. Für sie gibt es nur noch eine Erwerbsminderungsrente.

Sie sollten wissen, dass jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter vor Erreichen des Rentenalters wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus dem Berufsleben ausscheidet.
Durch die gesetzliche Sozialversicherung wird bei Invalidität, wenn überhaupt, nur ein Basisschutz geboten.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht nur enorme Preisunterschiede, sondern auch große Unterschiede bei den angebotenen Leistungen.

Lassen Sie sich auf jedne Fall individuell beraten, damit Sie für sich die beste Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Zur speziellen Absicherung der Berufsunfähigkeit gibt es die BU direkt für Kinder und Hausfrauen.

 

nach obenWann ist man berufsunfähig?

  • Der Versicherte ist bereits dann berufsunfähig, wenn er seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Er kann nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden, es sei denn, die versicherte Person übt diesen "Vergleichsberuf" freiwillig aus (Verzicht auf die Abstrakte Verweisung).
  • Der Versicherte ist bedingungsgemäß bereits dann berufsunfähig, wenn er nach ärztlicher Einschätzung, 6 Monate (Prognosenzeitraum) ununterbrochen außerstande sein wird, seinen Beruf auszuüben.
  • Wenn der Versicherte 6 Monate nicht in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit. Die versicherte Leistung wird aber bereits rückwirken (Rückwirkende Leistung, d. h. ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit) erbracht.

Nach §2 der Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherungen gilt:

  • (1) Vollständige BU liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd (alternativ: mindestens ... Monate / Jahre) außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspricht.
  • (2) Teilweis BU liegt vor, wenn die in Absatz (1) genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad voraussichtlich dauernd erfüllt sind.
  • (3) Ist die versichte Person ... Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vollständig oder teilweise außerstande gewesen, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspricht, gilt die Fortdauer dieses Zusatndes als vollständige oder teilweise BU.
 

nach obenVerschiedene Modelle der BU-Versicherung

Die meisten Versicherungs-Gesellschaften in Deutschland bieten die folgenden Absicherung-Modelle bei Berufsunfähigkeit an:

  • Allgemeine Berufsunfähigkeits-Versicherung (das bedeutet Absicherung der Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung)
  • Kaptial-Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (hier werden Elemente der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Kapital-Lebensversicherung verbunden)
  • Risiko-Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (hier werden Elemente der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Risiko-Lebensversicherung verbunden)
 

nach obenDie gesetzliche Absicherung

Seit Januar 2001 werden die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch eine dreistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt:

  • keine Leistung erhält: Wer noch mindestens sechs Stunden pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann.
  • die halbe Rente erhält: Wer zwischen drei und sechs Stunden / Tag arbeiten kann.
  • die volle Rente erhält: Wer weniger als drei Stunden / Tag arbeiten kann.

Allterdings wurde die Arbeitsmarktlage bei der neuen Rente berücksichtigt. Berufstätige, die älter als Geburtsjahr 1961 sind, werden bei der Einstufung der Berufsunfähigkeit wie bisher behandelt. Sie erhalten jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente.

Man sollte unbeding wissen: Wenn man Erwerbsminderungsrente bekommt, beträgt diese nur maximal 40 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr.

 

nach obenBerufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen

Auch Hausfrauen bzw. Hausmänner, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, sollten sich unbedingt durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Im Fall einer BU erhalten Sie keine gesetzlichen Leistungen.
Wie wir alle wissen, bekommen Hausfrauen in der Regel für ihre Arbeit zu Hause kein Geld. Aber das Fehlen dieser "Arbeitskraft" - gerade wenn Kinder zum Haushalt gehören - will man sich lieber nicht vorstellen. Eine Haushaltshilfe müsste eingestellt werden.

Bedenken Sie, dass die Arbeit einer Hausfrau bzw. eines Hausmannes eigentlich nicht zu bezahlen ist.

Hausfrauen/ -männer gelten als nicht berufstätig. Das bringt enorme Nachteile in der sozialen Absicherung mit sich. Gerade deshalb ist eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung sehr wichtig.

Muss Ihre Tätigkeit zu Hause infolge Berufsunfähigkeit, z. B. durch eine professionelle Haushaltshilfe ersetzt werden, sind die Kosten in den meisten Fällen über einen längeren Zeitraumnur schwer finanzierbar. Jetzt ist es wichtig, dass Sie Versicherungsleistungen aus Ihrer BU erhalten.

Einige Versicherer bieten deshalb gerade für Hausfrauen/ -männer Berufsunfähigkeitsversicherungen an.

Ganz wichtig:

  • Achten Sie auf die Maximaljahresrente (durchschnittlich rund 12.000 Euro)
  • Die Vertragslaufzeit sollte bis zum 67. Lebensjahr bestehen. Viele Hausfrauen steigen nach der Familienzeit wieder in den Beruf ein. Dann eine neue BU abzuschließen ist schwieriger, z. B. aufgrund des gesundheitlichen Risikos.
  • Die Beiträge für die BU können je nach Lebenslage (Berufseinstieg, usw.) ohne Gesundheitsprüfung neu festgesetzt werden.
  • Im Vertrag sollte keine Erwerbsfähigkeitsklausel bzw. Verweisungsklausel vereinbart werden. Sie als versicherte Person müssten sonst eine andere annehmbare Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Lassen Sie sich auf jeden Fall beraten, damit für Sie persönlich der beste Berufsunfähigkeitsschutz gefunden werden kann.