Die Feuerversicherung zählt zu den ältesten und wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sowohl Elementarschäden wie Blitzschlag, als auch Brandstiftung werden versichert.

Bei einer Feuerversicherung sind die im Versicherungsschein genannten Gewerbe- oder Industriebauten sowie Grundstückbestandeile versichert.

 

nach obenWelche Schäden sind versichert?

  • Brand
  • Blitzschlag, nur bei direktem Übergang in die versicherte Sache
  • Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers
  • Explosion

und außerdem als Folge des entsandenen Schadens:

  • Löschen
  • Niederreißen
  • Aufräumen

Der Versicherer erstattet die zerstörte oder beschädigten Sachen, ebenso ersetzt er dem Versicherten die Aufwendungen, die entstehen, um größeren Schaden von ihm abzuwenden. Außerdem die Kosten, die durch die Feststellung des Schadens (Gutachten) entstehen.

 

nach obenWelche Schäden sind nicht versichert?

  • Sengschäden, welche nicht durch die im Versicherungsschein genannten versicherten Gefahren entstanden sind
  • Brandschäden, die durch Bearbeitung von Sachen mit Feuer oder Wärme entstanden sind
  • Blitzschäden an elektrischen Einrichtungen, wenn der Blitz nicht direkt eingeschlagen hat
  • Schäden durch Erdbeben
  • Schäden durch Krieg
  • Schäden durch innere Unruhen
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden durch unbemannte Flugkörper
 

nach obenTipp

Kombinieren Sie die Feuerversicherung mit einer Betriebsunterbrechungs - Versicherung. Im Schadensfall ist diese äußerst ratsam.

Varianten

Eine Gebäudeversicherungssumme von unter 1 Mio. Euro ist eine gewerbliche Feuerversicherung. Ist die Summe höher, handelt es sich um eine industrielle Feuerversicherung.

Man schließt eine Feuerversicherung für sein Betriebsgebäude im Normalfall als Neuwertversicherung ab. Im Schadensfall erhält man die Summe für eine gleichartige neue Sache ausbezahlt. Versichert man dagegen zum Zeitwert, dann erhält man im Schadensfall die Summe, die das Objekt am Schadenstag wert war.

Für gelagerte Sachen, Arbeitsmittel und Maschinen erhält man die Wiederbeschaffungssumme.